Hitzefrei

Unterrichtsausfall bei großer Hitze („Hitzefrei“)

 

Sehr geehrte Eltern,

laut Erlass vom 18.3.2015 können Schülerinnen und Schüler bei großer Hitze mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzeitig nach der 5. Unterrichtsstunde nach Hause / in den Hort gehen.

Sollte keine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen, müssen diese Schülerinnen und Schüler bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. Sie werden dann von einer Lehrkraft in der Auffanggruppe beaufsichtigt.

Ich bitte die Erziehungsberechtigten daher, den unteren Abschnitt ausgefüllt und unterschrieben schnellstmöglich an die Schule zurückzugeben.

Diese Erklärung ist bis zum Ende der Grundschulzeit gültig, solange nicht schriftlich widersprochen wird. Sie wird in der Schülerakte aufbewahrt.

 

Herzliche Grüße

Miriam Boiar

(Rektorin)

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